Noten – diverse Instrumente, 1987

Produktgruppe
Fundstelle
Bunte 25/ 11.6.1987
Quelle
Musik in der Printwerbung – Sammlung Engel
Jahr
1987
Anmerkungen
Musikbezug/ Instrumente
Personen

Die hier abgebildeten Anzeigen dienen rein wissenschaftlichen Zwecken zur Dokumentation des Themas „Musik in der Printwerbung“.

Infos/Kommentar

Die öffentlich-rechtlichen Landesbausparkassen als Bausparkassen der Sparkassen unterscheiden sich von den privaten Bausparkassen. Die Werbekampagnen wurden überregional durchgeführt. Dabei spielten immer wieder musikbezogene Aspekte eine Rolle, sei es beim Jonglieren mit Begriffen aus der Musik in den Werbetexten, bei den Abbildungen von Musikinstrumenten oder bei der Zielgruppenansprache mit Bezug zu bestimmten Musikrichtungen.

Der gesungene Slogan Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause – LBS war Anfang der 1980er-Jahre eine der bekanntesten Werbemelodien. Es ist deshalb nicht verwunderlich, diese Melodie auch in Notenform in der Printwerbung zu finden. Selbst wer keine Noten lesen konnte, hörte beim Betrachten der Anzeige innerlich den bekannten Jingle. Die Melodie wurde von Christian Bruhn komponiert, von dem auch Hits wie Marmor, Stein und Eisen bricht oder Ein bisschen Spaß muss sein stammen.

Der Begriff Noten wird in der Anzeige in dreifacher Bedeutung eingesetzt:
– als beste Noten im Sinne einer guten Bewertung (Zeugnisnote),
– als Überleitung zur Rendite, die sich in Banknoten auszahlt und
– als Musik-Noten, mit denen die Jingle-Melodie ins Gedächtnis gerufen wird.

HB/Video
– Werbespot mit LBS-Jingle am Ende.
– Werbespot ohne die LBS-Melodie – man hat das Gefühl, da fehlt noch was.

Übrigens …
… werden bekannte Werbeslogans gerne parodiert. Über ein Foto eines Richters im T-Shirt mit dem Aufdruck „Wir geben ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA“ berichtete die Frankfurter Rundschau (14.1.2019):
Weil er ein T-Shirt mit der Aufschrift „Wir geben ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA“ trug, zweifelt der Bundesgerichtshof an der Neutralität eines Strafrichters. Ein Urteil des Richters wurde nun aufgehoben.
Strafrichter sollten auf ihrer privaten Facebook-Seite kein Foto von sich mit einem T-Shirt mit der Aufschrift „Wir geben ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA“ veröffentlichen. Werden auf derselben Facebook-Seite auch noch „2. Große Strafkammer bei Landgericht Rostock“ und weitere zweifelhafte Kommentare vermerkt, fehle es an der inneren Haltung der „gebotenen Neutralität“ eines Richters, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. (AZ: 3 StR 482/15)