Zeitl. Einordnung
Die Ansichtskarte mit dem Text Wo de Nordseewellen trecken an den Strand wurde am 6.2.1940 geschrieben, sie hat aber weder Briefmarke noch Poststempel. Es gibt auch keine Urheberrechtsangaben zum Text oder zum Verlag. Wahrscheinlich wurde sie vom Friesen-Verlag, Soltau herausgegeben.
Eindeutig belegt ist hingegen, dass der Friesen-Verlag das Nordseewellen-Lied als Friesenleed und als Inselleed auf Postkarten herausgegeben hat. Der Verlags-Inhaber Friedrich Fischer Friesenhausen hat auf unterschiedlichen Ebenen von dem Ostseewellen-Lied der Dichterin Martha Müller-Grählert profitiert. Zum einen hat er mit verschiedenen eigenen Textumarbeitungen Notenausgaben drucken lassen, und er vermarktete diese Lieder zusätzlich als Liedpostkarten.
Mehr dazu unter der Notenausgabe.


Und unter den Noten gibt es einen urheberrechtlichen Hinweis zu einer Ausgabe für Klavier und Salonorchester im gleichen Verlag mit dem Zusatz: Nachdruck, sowie Abschreiben der Noten ist nach § 4 des Gesetzes vom 11. Juni 1870 verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
Auf der Rückseite beider Karten steht: Alleiniges Verlagsrecht Friesen-Verlag, Soltau.
Auf Liederkarten mit dem Friesenlied bzw. dem Freesenleed (gelaufen 18.10.1987) taucht der Friesen-Verlag, Soltau nicht mehr auf, statt dessen findet man die Angabe Musikverlag Hans Sikorski, Hamburg.
